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Säule 3a für Selbstständige

Ohne Pensionskasse gilt die «grosse» Säule 3a: Du darfst bis zu 20% deines Nettoerwerbseinkommens einzahlen, 2026 maximal CHF 36'288.

Dein Maximum 2026

CHF 16'000

Steuerersparnis

CHF 4'000

Ab einem Nettoerwerbseinkommen von CHF 181'440 erreichst du das Maximum. Schätzung ohne Gewähr.

Mit oder ohne Pensionskasse?

Bist du freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen (z. B. über einen Verband), gilt für dich der kleine Beitrag von CHF 7'258 – wie bei Angestellten. Die grosse 3a gibt es nur ohne Anschluss an die 2. Säule.

Was zählt als Nettoerwerbseinkommen?

Massgebend ist das AHV-pflichtige Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss Steuererklärung. Bei schwankendem Einkommen kannst du am Jahresende einzahlen, wenn du dein Ergebnis ungefähr kennst. Zu viel Einbezahltes wird nicht abgezogen und muss zurückgefordert werden.

Vorbezug bei Aufnahme der Selbstständigkeit

Wer sich neu selbstständig macht, kann das 3a-Guthaben unter Umständen vorzeitig beziehen. Mehr dazu unter 3a Bezug.

Zum vollständigen 3a-Rechner