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Säule 3a Maximalbetrag 2026

Die Höchstbeträge sind an die AHV-Rente gekoppelt und werden vom Bund festgelegt.

Angestellte mit Pensionskasse

CHF 7'258

Ohne Pensionskasse

CHF 36'288

max. 20% des Nettoerwerbseinkommens

Wichtige Regeln

  • Einzahlen kann nur, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat.
  • Stichtag ist der 31. Dezember – die Gutschrift muss bis dann beim Anbieter sein.
  • Zu viel einbezahlte Beträge werden nicht abgezogen und müssen zurückgefordert werden.
  • Seit 2026 können Lücken ab Beitragsjahr 2025 nachgezahlt werden, bis 10 Jahre zurück (Nachzahlung).
  • Einzahlen ist bis 70 möglich, solange du erwerbstätig bist.
  • Ehepaare: Jede erwerbstätige Person hat ihren eigenen Höchstbetrag.

Entwicklung der Höchstbeträge

JahrMit PKOhne PK (max.)
2025CHF 7'258CHF 36'288
2026CHF 7'258CHF 36'288
2027CHF 7'373CHF 36'864

Quellen: ESTV, BSV. Ohne Gewähr.

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