Säule 3a Maximalbetrag 2026
Die Höchstbeträge sind an die AHV-Rente gekoppelt und werden vom Bund festgelegt.
Angestellte mit Pensionskasse
CHF 7'258
Ohne Pensionskasse
CHF 36'288
max. 20% des Nettoerwerbseinkommens
Wichtige Regeln
- Einzahlen kann nur, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hat.
- Stichtag ist der 31. Dezember – die Gutschrift muss bis dann beim Anbieter sein.
- Zu viel einbezahlte Beträge werden nicht abgezogen und müssen zurückgefordert werden.
- Seit 2026 können Lücken ab Beitragsjahr 2025 nachgezahlt werden, bis 10 Jahre zurück (Nachzahlung).
- Einzahlen ist bis 70 möglich, solange du erwerbstätig bist.
- Ehepaare: Jede erwerbstätige Person hat ihren eigenen Höchstbetrag.
Entwicklung der Höchstbeträge
| Jahr | Mit PK | Ohne PK (max.) |
|---|---|---|
| 2025 | CHF 7'258 | CHF 36'288 |
| 2026 | CHF 7'258 | CHF 36'288 |
| 2027 | CHF 7'373 | CHF 36'864 |
Quellen: ESTV, BSV. Ohne Gewähr.
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