Säule 3a Bezug: Wann und wie du dein Geld bekommst
Das 3a-Geld ist gebunden. Hier siehst du, wann du es bekommst und was dabei steuerlich passiert.
Ordentlicher Bezug
Frühestens mit 60, spätestens mit 70 Jahren. Bist du ab 65 nicht mehr erwerbstätig, wird das Guthaben ausbezahlt.
Vorzeitiger Bezug
- Kauf, Bau oder Amortisation von selbst bewohntem Wohneigentum
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Definitives Verlassen der Schweiz
- Bezug einer ganzen IV-Rente
- Einkauf in die Pensionskasse
Besteuerung
Der Bezug wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalleistungssteuer). Die Höhe hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Betrag ab. Bezüge aus 2. und 3. Säule im selben Jahr werden in der Regel zusammengezählt.
Gestaffelt beziehen
Weil der Steuersatz mit dem Betrag steigt, verteilen viele ihr Guthaben auf mehrere 3a-Konten und beziehen sie in verschiedenen Jahren. Ein Konto kann nur als Ganzes bezogen werden. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deiner Situation und den kantonalen Regeln ab – lass dich im Zweifel beraten.
Die genaue Steuer berechnet dir die Steuerverwaltung deines Kantons. Ohne Gewähr.
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